Klagebegründung zum Prozess


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Abgeschickt von Susanne am 09 Mai, 2001 um 16:22:26:

Antwort auf: Prozess gegen Schröder, Rau, Fischer, Höhn etc. von Susanne am 09 Mai, 2001 um 14:06:49:

PROZESS GEGEN DIE HUNDEVERFOLGUNG UND HUNDEVERNICHTUNG IN DEUTSCHLAND

Klagebegründung zum Prozess über Rassendiskriminierung und Hundemord in Deutschland vor dem "INTERNATIONALEN GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE" in Genf am 07. Mai 2001

Anklageplädoyer

Bereits seit vielen Jahren weisen verantwortungsvolle Hundehalter/innen und Tierschützer/innen immer wieder die zuständigen Behörden und Politiker darauf hin, dass Hunde durch tierquälerische Haltung und Dressur von einigen, überwiegend aus dem kriminellen Milieu stammenden, Hundehaltern/innen zu Kampfhunden missbraucht werden. Obwohl die Veranstaltung von Hundekämpfen aller Art seit vielen Jahren gesetzlich verboten und das Halten von zu Kampfhunden ausgebildeten Hunden allerdings mangelhaft überwacht und reglementiert ist, haben die Verantwortlichen jede Vorsichtsmassnahme und Verhinderung unterlassen, ja sie haben sogar die gesetzwidrige Haltung und Veranstaltung von Hundekämpfen durch Duldung gefördert.

Erst als schlimme, ja fürchterliche Unfälle vorkamen und die Öffentlichkeit mit Recht ein Einschreiten verlangte, haben die bisher in verantwortungsloser Untätigkeit verharrenden Politiker, Behörden und Verwaltungen hysterisch reagiert und dadurch fahrlässig oder vorsätzlich Massenhysterie und Massenverfolgung in der Bevölkerung ausgelöst. Völlig friedliche und liebevolle Familienhunde und deren verantwortungsvolle Besitzer/innen mussten darunter leiden, und sie müssen weiter leiden.

Um jahrelange Versäumnisse von Politik und Behörden zu rechtfertigen, wurden in 15 von 16 Bundesländern Eilverordnungen, Verordnungen und Gesetze sowie ein Bundesgesetz erlassen, die als Potemkinsche Dörfer den Bürgern vorspiegeln sollten, dass die Verantwortlichen sich nun durchgreifend für die öffentliche Sicherheit und die Gefahrenabwehr eingesetzt hätten.

In dem auslösenden Fall, dem Tod des Kindes Volkan im Juni 2000 in Hamburg, kulminieren beispielhaft die jahrelangen Versäumnisse: Der Täter war nicht nur bereits mehrfach vorbestraft, sondern auch bzgl. seiner Hunde seit Jahren vom Ordnungsamt mit Auflagen belegt, gegen die er nachweislich immer wieder verstiess.

An genau diesem Fall und dem in Deutschland dazu ergangenen Urteil wird aber auch deutlich, dass sämtliche Verordnungen sowie das Bundesgesetz bzgl. der Abwehr der von verantwortungslosen Hundehaltern ausgehenden Gefahren völlig versagen und sogar überwiegend die falschen Tiere und Halter/innen treffen. Der Verurteilte kann seine Tat jederzeit mit einem unschuldigen Hund, der ebenso gefährlich gemacht wurde, und beliebiger Rasse ist, wiederholen.

Trotz aller Verordnungen und Gesetze, trotz der in Rassenlisten erfassten Hunde, ist weiterhin die vom Halter der Hunde ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht gebannt. Von den überhastet erlassenen Verordnungen und Gesetzen geht also keinerlei konstruktive, sondern allein eine destruktive Wirkung für Menschen und Hunde in Deutschland aus.

Die Ausrottung der betroffenen Hunderassen erleben wir in Deutschland in dreierlei Gestalt:

Es kommt zu direkten Übergriffen der Behörden und Polizisten in Form von direkter Tötung der Hunde wegen ihrer - durch unausgebildete Beamte nur vermuteten - Rassenzugehörigkeit.
Politiker und Behörden schaffen durch Gesetze und Verordnungen Rahmenbedingungen, die indirekt, aber unausweichlich zum Tod der Hunde der betroffenen Rassen und verwandter Mischlingshunde führen. Dies hat die meisten Hundeleben gekostet und wird noch viele weitere kosten. Da hier aber die Durchführung der Tötung auf den Tierschutz abgewälzt wird, waschen die Verantwortlichen ihre Hände in Unschuld. Fakt ist, wie hier im folgenden dargelegt wird, dass aufgrund der Auflagen durch Gesetze und Verordnungen und der von den Politikern angeführten Propaganda in den Medien die Hunde einerseits in ihrem Zuhause nicht bleiben können - andererseits aber aufgrund von Verboten, Auflagen und dem von den Politkern geschaffenen Klima nicht an neue Besitzer vermittelbar sind. Da es sich einerseits bei den meisten betroffenen Rassen um sehr menschenbezogene Hunde handelt, andererseits die Ressourcen des Tierschutzes in Deutschland bzgl. Platz, Personal, Geld sehr begrenzt sind, und drittens die Tierheime keine art- und tier-schutzgerechte Unterbringung auf Lebenszeit bieten können, fangen diese Hunde früher oder später an zu leiden. Dieses Leiden wird ein Ausmass an psychischer und physischer Qual erreichen, das eine Euthanasie der Hunde für diese zur Erlösung macht. Wird der deutschen Politik nicht Einhalt geboten - dann werden wir selbst, die wir uns mit allen Kräften gegen diesen Irrsinn wehren, zum Handlanger des politischen Willens, zu den Henkern der Hunde, denen wir auf Dauer keine Lebensqualität bieten können und deren Leiden wir nicht unbegrenzt tatenlos zusehen dürfen.
Mittels der Verordnungen und Gesetze, "Kampfhunde"-Steuern, Auflagen, Rechtsbeschneidungen, Beförderungsverboten, der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Ächtung der Halter ist - vorsätzlich oder zumindest fahrlässig - ein gesellschaftliches Klima geschaffen worden, in dem die Haltung eines betroffenen Hundes oder gar die Übernahme eines solchen Hundes aus privater Haltung oder von einem Tierheim auch Hundefreunde finanziell und psychisch überfordert. Dabei wird ebenfalls fahrlässig oder vorsätzlich in Kauf genommen, dass Tiere und Menschen ausgegrenzt werden und zu Schaden kommen müssen. Hunde werden von ihren Besitzern/innen, unter Tränen, in den Tierheimen abgegeben, weil Vermieter ihretwegen mit Kündigungen drohen und diese auch durchsetzen, die Hundesteuer nicht mehr bezahlt werden kann oder die Besitzer dem gesellschaftlichen Druck nicht mehr gewachsen sind, beispielsweise die Schulfreunde nicht mehr die eigenen Kinder besuchen dürfen und diese in der Schule angefeindet werden. Wer sich einen Hund der betroffenen Rassen aus einem Tierheim holt, muss nicht nur Bürgerrechte aufgeben (Verlust des Rechts der Unverletzlichkeit der Wohnung, Verlust des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Verlust datenschutzbezogener Rechte), behördliche Auflagen in Kauf nehmen (Haltungsgenehmigungen und Ausnahmegenehmigungen von Maulkorb- und Leinenpflicht werden nur befristet und widerruflich erteilt), hohe Kosten tragen (Gebühren für die Genehmigungen, Sachkundeprüfung, Wesenstest, "Kampfhunde"-Steuern), er setzt sich auch für die nächsten 10 -15 Jahre der gesellschaftlichen Ächtung, Anfeindungen und Diskriminierungen aus und verliert u.U. soziale Bindungen zu Verwandten, Freunden und Bekannten. Menschen sind nicht unbegrenzt belastbar. Woher sollen ausreichend geeignete Interessenten für die Hunde der betroffenen Rassen in den Tierheimen kommen?
Das angestrebte Töten und die beabsichtigte Ausrottung ganzer Hunderassen und der mit diesen verwandten Mischlingshunden in Deutschland wird im einzelnen durch folgende von den Angeklagten zu verantwortenden ursächlichen Handlungen und erlassenen Rahmenbedingungen ausgelöst, gefördert und letztlich erreicht:

Fehlende wissenschaftliche Fundierung der Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Rassenlisten.
Fehlende Rechtskonformität und immanente gravierende Rechtsverstösse der Verordnungen und Gesetze.
Todesurteile durch Behörden und Verwaltungen infolge inkompetenter Zwangswesenstests und deren umgehender Vollstreckung ohne die Möglichkeit der rechtzeitigen Einschaltung rechtsstaatlicher Hilfen.
Todesursache durch inadäquate Polizeieinsätze.
Todesursache durch Gift.
Todesursache durch Lynchjustiz.
Todesursache Tierheim - Mönchengladbach - .
Behördliche Willkür und Diskriminierung der Hundehalter, dadurch auch der Hunde.
Beförderungsverbote.
Wohnungskündigungen.
Erhöhte Steuersätze für Hunde der betroffenen Rassen.
Vollständiger Wandel des gesellschaftlichen Klimas durch Medienhetze.
Kasernierung und Inhaftierung von Hunden der betroffenen Rassen.
Euthanasieplanungen.

Die Tötung oder die Quälerei von Tieren, namentlich von Wirbeltieren, ist nach allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen und insbesondere nach dem in Deutschland geltenden Tierschutzgesetz überhaupt nur dann vertretbar, wenn vernünftige Gründe solche Handlungen unerlässlich machen. Die Rechtsordnungen in Deutschland und allen rechtsstaatlichen Ländern sehen vor, dass der Eintritt eines unter den geschilderten Umständen "vernünftigen Grundes" vor der nachfolgenden Handlung nachzuweisen ist. Dieser wichtige Grundsatz wird sträflich durch die Angeklagten mittel- oder unmittelbar missachtet. Hinzu kommt die Infamie der Politiker und nachfolgend der Behörden, alle Rahmenbedingungen der Hundehaltung für bis zu 40 Hunderassen und der mit diesen verwandte Mischlingshunden so durch Gesetze und Verordnungen zu verschärfen und so hoch zu hängen, dass deren Erfüllung den meisten Bürgern/innen praktisch nicht mehr möglich ist, um auf diesem Wege die Tötung und das Ausrottung bestimmter Rassen zu erzwingen.

Wir appellieren an das Gericht, alles zu tun, was zur Aufhebung der betreffenden Gesetze und Verordnungen führen kann, und die Verantwortlichen vor aller Welt schuldig zu sprechen. Die Zukunft der Hunde und der Hundehalter in Deutschland liegt in Justitias Händen.

Die Klägergemeinschaft der summarischen Klage im Auftrag Jürgen Gerlach Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei - Deutschland

Anlage: Übersicht zu den einzelnen weiteren Punkten der Beweisaufnahme








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